| Stornierung oder Art der Umbuchung** | Bis 6 Wochen vor Charterbeginn | Ab 6 Wochen oder weniger vor Charterbeginn |
| Stornierung des Bootscharter | 35% des Charterpreises | 90% des Charterpreises |
| Wechsel auf einen günstigeren Charterpreis | Erstattung der Preisdifferenz abzüglich 50 € Umbuchungsgebühr | nicht möglich*** |
| Wechsel auf einen teureren Charterpreis | 50 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz | nicht möglich*** |
| Änderung der Fahrtrichtung/Strecke* | 50 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz | nicht möglich*** |
| Änderung der Region/des Landes | 50 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz | nicht möglich*** |
Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 3 genannten Pauschalen.
*Anm.: Bei Umbuchung von einer Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt wird der Einwegfahrtenzuschlag nicht erstattet.
** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich.
*** Bei unbedeutenden Änderungen eventuell gegen eine Umbuchungsgebühr möglich, jedoch ohne Preiserstattung bei günstigerem Charterpreis. Die Entscheidung liegt beim Vercharterer. Sonst nur Stornierung und Neubuchung möglich.
Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung mit der Union Reiseversicherung AG. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung erfolgen muss. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Charterbeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am darauf folgenden Werktag möglich. Eine Übersicht über die angebotenen Versicherungen finden Sie hier!
Der Charterer erhält vor Übergabe des Bootes Unterlagen, in denen er über die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Binnenschifffahrt informiert wird. Am Tag der Übergabe des Bootes fi ndet eine theoretische und praktische Einweisung (“Charterschein” für die Zeit des Charters) durch Mitarbeiter der Gesellschaft statt. Die Führerscheinfreiheit des „Charterscheins“ ist nicht Inhalt schuldrechtlicher Abreden, sondern Regelungsgehalt öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Der „Charterschein“ ermöglicht es „Sportboottouristen“ auf bestimmten Binnengewässern ein gechartertes Sportboot auch ohne Sportbootführerschein zu führen. Er ist eine Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpfl icht. Die Binnengewässer, die mit der Charterbescheinigung befahren werden dürfen, werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Der Vercharterer ist befähigt zur Erteilung der Charterbescheinigung.
Alle auf diesem Weg vermittelten Bestimmungen und Regeln sind durch den Charterer sorgfältig zu beachten. Bootsübernahme ist ab 16:00 Uhr am Übernahmetag. Das Boot muss bis 09:00 Uhr am Rückgabetag zurückgegeben werden. Gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von €75 kann eine frühere Übergabe (13:00 Uhr) frühestens eine Woche vor Charterbeginn in Absprache mit der Basisleitung oder eine spätere Rückgabe (13:00 Uhr) in Absprache mit der Basisleitung vor Ort vereinbart werden. Die Gebühren sind zahlbar vor Ort. Die Gesellschaft behält sich aus dringenden betrieblichen Gründen oder weil es Sicherheitsbestimmungen oder gesetzliche Regelungen erfordern vor, die Übernahme- oder Rückgabebasis zu ändern, die Richtung der Einwegfahrten zu wechseln oder eine Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt zu ändern. Diese Änderungen sind kein Stornierungsgrund. Auch besteht keinerlei Anspruch auf Kostenausgleich. Die Gesellschaft erstattet jedoch den Einwegfahrtenzuschlag, sollte eine. Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt umgewandelt werden.
Wenn die Gesellschaft aus einem von ihr nicht verschuldeten Grund dem Charterer den von ihm gemieteten Bootstyp oder ein anderes entsprechendes Boot nicht zur Verfügung stellen kann, so erstattet sie ihm den vollen Charterpreis. Der Charterer kann daraufhin keine weiteren Ansprüche erheben. Es ist erforderlich, dass der Charterer die Gesellschaft 48 Stunden vor Bootsübernahme kontaktiert, um sich seine Fahrtrichtung rückbestätigen zu lassen.
In Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Deutschland werden die Betriebsstoffe (Diesel, Gas, Öl) nach Betriebsstunden abgerechnet. Zu Beginn Ihres Bootscharters werden Sie über die Kosten informiert und der aktuelle Stand wird notiert. In Irland, England und Schottland wird nach Litern (Diesel) abgerechnet. Zu Beginn des Bootscharters erhalten Sie ein voll getanktes Boot und Sie werden über die aktuellen Literpreise informiert.
Vor Abfahrt werden Sie gebeten, eine Betriebskostenkaution in Höhe von €150 pro Woche bzw. €100 bei Kurzmieten zu hinterlegen. In Irland beträgt die Betriebskostenkaution €200 pro Woche und €150 bei Kurzmieten.
Bei Ankunft an der Basis hinterlegen Sie eine erstattbare Kaution in Höhe von €1.000 - €1.500, je nach Bootsgröße. Diese erhalten Sie komplett zurückerstattet, sofern Sie das Boot und seine Ausstattung unbeschädigt zurückgeben.
Gegen Zahlung eines (nicht erstattbaren) Aufpreises in Höhe von €79 - €195 (abhängig von der Bootsgröße) bei Buchung oder vor Ort, verzichten wir im Falle einer Beschädigung des Bootes darauf, Sie in Anspruch zu nehmen (ausgenommen im Fall grober Fahrlässigkeit). Gegen Zahlung eines (nicht erstattbaren) Aufpreises in Höhe von €6 pro Woche bzw. €10 für zwei Wochen, verzichten wir im Falle eines Fahrraddiebstahls darauf, Sie in Anspruch zu nehmen.
Die Gesellschaft übernimmt die Versicherung des Bootes und seiner Ausstattung und die Haftung des Charterers als Kapitän des Bootes gegenüber Dritten. Die Versicherung der Gesellschaft deckt nicht die persönlichen Güter des Charterers und haftet nicht im Fall des Verlustes oder der Beschädigung der persönlichen Güter des Charterers auf dem Boot oder dem Gelände der Gesellschaft, außer wenn die Umstände durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gesellschaft oder ihres Personals herbeigeführt wurden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jedem Charterer die Übergabe des Bootes zu verweigern bzw. das Boot in ihren Besitz zurückzunehmen, wenn der Charterer nach Ihrer Ansicht nicht fähig ist, Verantwortung dafür zu tragen. In diesem Fall erstattet die Gesellschaft den bezahlten Gesamtbetrag zurück. Eine darüber hinaus gehende Haftung der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Der Charterer trägt die Verantwortung für sich selbst und seine Crew.
Hunde sind an Bord erlaubt. Für Haustiere fällt eine Gebühr an. Bitte bringen Sie eine Decke und/oder Korb für Ihren Hund mit. Es ist nicht erlaubt, Hunde in den Kabinen oder auf dem Sofa schlafen zu lassen. Bitte lassen Sie Ihren Hund nie unbeaufsichtigt. Die Basis behält sich vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr am Ende des Bootscharters zu erheben.
Die Pläne und Beschreibungen der Boote im Katalog sollen als Richtlinien verstanden werden. Einige Boote des gleichen Typs können kleine Unterschiede aufweisen. Die vorgeschlagenen Routen auf öffentlichen Wasserstraßen und Gewässern sind behördlichen Eingriffen ausgesetzt und lediglich als unverbindliche Anregungen zu verstehen. Dem Charterer ist es gestattet, sich innerhalb der vorgegebenen Navigationsgrenzen frei zu bewegen und die Fahrtrouten selber zu wählen. Der Vercharterer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Routen oder Routenabschnitte aufgrund von behördlichen Schließungen einzelner Wasserwege nicht befahrbar sind. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt und insbesondere bei Schließung von Wasserwegen, Reparaturen, Schleusensperrung, Überschwemmungen, Trockenheit oder jeglichen anderen nicht in der Macht des Vercharterers stehenden Gründe, die zu Routenänderungen, Unterbrechungen, Begrenzungen, Beschränkungen und/oder Sperrungen führen. Rückerstattungen des Charterpreises sind ausgeschlossen. Klarstellungshalber erfolgt der Hinweis, dass sich diese Haftungsausschlüsse nicht erstrecken auf Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden im Falle von fahrlässigen Pfl ichtverletzungen des Vercharterers oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Vercharterers.
Die Boote können nur in den Gebieten navigieren, die in der von der Gesellschaft an den Charterer übergebenen Dokumentation dargestellt sind. Von der geltenden Wasserwegeregelung darf nicht abgewichen werden. Bei Nichtbefolgung kann die Gesellschaft das Boot in ihren Besitz zurücknehmen. In diesem Fall übernimmt der Charterer die volle Verantwortung aller daraus entstehenden Kosten ohne Begrenzung auf die Höhe der von ihm hinterlegten Kaution. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Navigationsgebiete im Falle ungewisser oder ungewöhnlicher Navigationsbedingungen einzuschränken.
Der Charterer verpfl ichtet sich, der Gesellschaft sofort jeden ihm oder dem Boot entstandenen Schaden mitzuteilen. Er verpfl ichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung, die sich an Bord im Bordbuch befindet, auszufüllen, und er wird betroffene Dritte darum bitten, die Erklärung zu vervollständigen. Der Charterer wird ohne Zustimmung der Gesellschaft keine Schäden, die seinem Boot zugefügt wurden, reparieren, noch Pannen beheben. Der Charterer verpfl ichtet sich, alle Schäden an seinem Boot, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausstattung und jede Beschädigung an der Ausstattung bei seiner Rückkehr an der Basis zu melden.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, während der Saison sieben Tage pro Woche zu normalen Arbeitszeiten einen Pannendienst zu unterhalten und sich - nach Verfügbarkeit des Personals und Materials - schnell um jeden technischen Zwischenfall zu kümmern. Im Falle einer Panne muss der Charterer diese der Gesellschaft sofort anzeigen, damit eine Reparatur durchgeführt werden kann. In Folge eines Auflaufens, einer Panne oder eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung können keine Reklamation und kein Anspruch auf Entschädigung an die Gesellschaft gestellt werden. Wenn ein solcher Schaden durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur vom Charterer einzufordern.
Das Boot muss der Gesellschaft am Ende der Kreuzfahrt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle durch eine verspätete Rückkehr des Bootes anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Bei nicht erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten Ort, werden €500,00 berechnet. Das Boot muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich die Gesellschaft das Recht vor, dem Charterer zwischen €60 und €120 je nach Bootsgröße und Ausmaß des zusätzlichen Reinigungsaufwands in Rechnung zu stellen. Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 17 genannten Pauschalen.
Bitte informieren Sie unverzüglich die Basis, sofern Sie eine Beanstandung haben, damit ggf. umgehend Abhilfe geschaffen werden kann. Eine Reklamation muss spätestens 28 Kalendertage nach Beendigung des Bootscharters bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ansprüche des Charterers gegen die Gesellschaft sind ausgeschlossen, wenn die Beendigung des Bootscharters mehr als 28 Kalendertage zurückliegt.
Der Kunde kann die Gesellschaft (den Vertragspartner) nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Gesellschaft gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, es sei denn, zwingend anwendbares Recht verpflichtet die Vertragspartner dazu, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Übergabe des Bootes stattfindet und/oder die Leistung erbracht wird.
Alle personenbezogenen Daten, die die Gesellschaft zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht in Bezug auf die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung zu.
Bitte entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung, welche der folgenden Gesellschaften Ihr Vertragspartner ist.
Crown Blue Line GmbH, Wolfsbruch 3, D-16831 Kleinzerlang
Prestige Boating Holidays Ltd., The Marina, Carrick-on-Shannon, Co. Leitrim, Irland
Emerald Star Ltd., The Marina, Carrick-on-Shannon, Co. Leitrim, Irland