Charterbedingungen 2010

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Gesellschaft und Charterer. Gegenstand des Vertrages ist die Miete/Charter eines Bootes. Dagegen handelt es sich nicht um einen Reisevertrag i.S.d. § 651a BGB. [Le Boat, Crown Blue Line, Connoisseur und Emerald Star] sind Handelsmarken der Prestige Boating Holidays Limited, Irland und der Crown Blue Line GmbH, Deutschland bzw. der Emerald Star Ltd., Irland. Vertragspartner des Kunden (Charterers) und damit Vercharterer ist die jeweils in Ihrer Options- und Buchungsbestätigung genannte Gesellschaft, im folgenden auch ‘Gesellschaft’ genannt, unter ‘Charterer’ die Person(en), die den Chartervertrag abschließt/abschließen sowie alle Mitfahrer und unter ‘das Boot’, das Boot, das vom Charterer reserviert oder jenes, das ihm zur Verfügung gestellt wurde. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem [Le Boat]-Vertriebsbüro in Bad Vilbel lediglich um die Buchungsannahmestelle der Gesellschaft handelt, nicht aber um den Vertragspartner. Die Geschäftsadresse der jeweils als Vertragspartner fungierenden Gesellschaft finden Sie am Ende dieser Bedingungen sowie in ihrer Options- und Buchungsbestätigung. Alle Katalogpreise basieren auf den Kosten, Wechselkursen, Steuern und Abgaben im Juni 2009. [Le Boat, Crown Blue Line, Connoisseur und Emerald Star] behalten sich das Recht vor, die Preise ggf. anzupassen.

1. Reservierung, Vertragsabschluss, Anzahlung, Restzahlung

a) Ihre per E-Mail, telefonisch, persönlich oder in anderer Form abgegebene Buchungsanfrage halten wir, sofern der Chartertermin mehr als 6 Wochen in der Zukunft liegt, für 7 Kalendertage, ab weniger als 6 Wochen vor Charterbeginn für 48 Stunden als für beide Seiten unverbindliche Option aufrecht. Sie erhalten umgehend nach Erfassung Ihrer Charterdaten das Buchungsformular „Optionsbestätigung“ per E-Mail, Post oder Telefax übersandt. Buchungen, die Sie nicht innerhalb von 7 Tagen bzw. 48 Stunden (Angebotsbindefrist) per „Optionsbestätigung“ schriftlich oder per Telefax-Kopie bestätigen, werden durch unser Buchungssystem automatisch gelöscht. Das für Sie maßgebende Ablaufdatum der Angebotsbindefrist entnehmen Sie bitte der Optionsbestätigung.

Ein Vertrag kommt dann nicht zustande, sofern die Gesellschaft auf dieses neuerliche Angebot Ihrerseits nicht reagiert. Mit rechtzeitigem Eingang der unterschriebenen „Optionsbestätigung“ bei der Buchungsstelle der Gesellschaft wird Ihre Option als Reservierung fest.

b) Der Chartervertrag kommt somit zustande, nachdem Sie die Optionsbestätigung erhalten haben (Angebot) und Sie dieses Formular mit Ihren Daten vervollständigen und die Gesellschaft die von Ihnen ausgefüllte, wirksam unterzeichnete Optionsbestätigung innerhalb der Angebotsbindefrist empfangen hat (Annahme des Angebots zum Abschluss des Chartervertrages).

c) Nach Eingang der Optionsbestätigung bei der Gesellschaft sind Sie verpflichtet, bei mehr als 6 Wochen vor Charterbeginn eine Anzahlung in Höhe von 35% des Charterpreises innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu leisten. Bei weniger als 6 Wochen vor Charterbeginn ist der Gesamtcharterpreis innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, spätestens aber vor der Bootsübergabe zu leisten. Maßgeblich für die Berechnung der vorstehenden Frist bis zur Bootsübergabe ist jeweils der Eingang der Optionsbestätigung bei der Gesellschaft. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Bankkonto der Gesellschaft maßgeblich. Die Zahlungsfristen für Anzahlung und/oder Restzahlung sind in der Optionsbestätigung ausdrücklich genannt. Wird die Anzahlung nicht entsprechend der Zahlungsfälligkeit geleistet, so ist die Gesellschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Chartervertrag zurückzutreten und den Charterer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten. Nach Eingang der gegengezeichneten Optionsbestätigung und der Anzahlung bei der Gesellschaft erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, mit der der Inhalt des bereits zuvor geschlossenen Chartervertrages zusammengefasst wird und die Sie über den ggf. noch offenen Restbetrag und dessen Fälligkeit informiert.

Bei Kurzfristanmietungen (10 Tage oder weniger vor Charterbeginn) ist ein zeitaufwändiges Mahnverfahren nicht mehr möglich. Auch hier ist der Charterpreis in voller Höhe sofort fällig.

d) Der vollständige Charterpreis (Restzahlung) ist 6 Wochen vor vereinbarter Übergabe des Bootes fällig, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der restliche Charterpreis spätestens und vollständig bei der Gesellschaft eingegangen sein. Hat der Charterer bis dahin nicht oder nicht vollständig bezahlt, behält sich die Gesellschaft nach Mahnung mit Fristsetzung vor, vom Chartervertrag zurückzutreten und den Charterer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung, wenn sie die an eine Agentur geleistete Zahlung nicht erhält. Sofern der Charterpreis vor Bootsübergabe nicht vollständig geleistet wurde, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, gegenüber dem Charterer die Bootsübergabe zu verweigern, bis die Zahlung des Charterpreises vollständig eingegangen ist. Erfolgt keine vollständige Zahlung, ist die Gesellschaft nicht zur Rückzahlung einer Anzahlung verpflichtet. Fallen Stornokosten zu Lasten des Charterers an, wird die Anzahlung auf die Stornokosten angerechnet.

e) Die Anzahlung und die Restzahlung können per Überweisung, Lastschriftverfahren oder Kreditkartenabbuchung (Visa oder Mastercard) gezahlt werden. In Ausnahmefällen (zB bei sehr kurzfristiger Anmietung) und nach gesonderter Vereinbarung mit der Buchungsstelle der Gesellschaft kann der Charterpreis am Ausgangshafen vor Übergabe des Bootes in bar entrichtet werden.

2. Minderjährige

Reservierungen von Minderjährigen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert (21 Jahre in Irland). Die Mindestanzahl an Personen beträgt 2 pro Boot. Die Anzahl der Personen an Bord darf die maximale Personenanzahl laut Katalog nicht überschreiten.

3. Stornierung und Umbuchung

Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich oder per Telefax erfolgen. Erfolgt der Rücktritt früher als 6 Wochen vor Charterbeginn, ist die Gesellschaft berechtigt, die Anzahlung zu behalten. Die darüber hinaus geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet.

Erhält die Gesellschaft die Stornierung 6 Wochen oder weniger vor Charterbeginn, sind 90 % des Charterpreises zu zahlen. Bei Stornierungen und Umbuchungen innerhalb der gleichen Saison gelten folgende Konditionen:

Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 3 genannten Pauschalen.

*Anm.: Bei Umbuchung von einer Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt wird der Einwegfahrtenzuschlag nicht erstattet.

** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich.

*** Bei unbedeutenden Änderungen eventuell gegen eine Umbuchungsgebühr möglich, jedoch ohne Preiserstattung bei günstigerem Charterpreis. Die Entscheidung liegt beim Vercharterer. Sonst nur Stornierung und Neubuchung möglich.

4. Rücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung mit der Union Reiseversicherung AG. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung erfolgen muss. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Charterbeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am darauf folgenden Werktag möglich. Eine Übersicht über die angebotenen Versicherungen finden Sie hier!

5. Übergabe/Rückgabe, vorgezogene Übernahme/spätere Rückgabe und Fahrgebiet/Sicherheitsbestimmungen

Der Charterer erhält vor Übergabe des Bootes Unterlagen, in denen er über die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Binnenschifffahrt informiert wird. Am Tag der Übergabe des Bootes fi ndet eine theoretische und praktische Einweisung (“Charterschein” für die Zeit des Charters) durch Mitarbeiter der Gesellschaft statt. Die Führerscheinfreiheit des „Charterscheins“ ist nicht Inhalt schuldrechtlicher Abreden, sondern Regelungsgehalt öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Der „Charterschein“ ermöglicht es „Sportboottouristen“ auf bestimmten Binnengewässern ein gechartertes Sportboot auch ohne Sportbootführerschein zu führen. Er ist eine Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpfl icht. Die Binnengewässer, die mit der Charterbescheinigung befahren werden dürfen, werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Der Vercharterer ist befähigt zur Erteilung der Charterbescheinigung.

Alle auf diesem Weg vermittelten Bestimmungen und Regeln sind durch den Charterer sorgfältig zu beachten. Bootsübernahme ist ab 16:00 Uhr am Übernahmetag. Das Boot muss bis 09:00 Uhr am Rückgabetag zurückgegeben werden. Gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von €75 kann eine frühere Übergabe (13:00 Uhr) frühestens eine Woche vor Charterbeginn in Absprache mit der Basisleitung oder eine spätere Rückgabe (13:00 Uhr) in Absprache mit der Basisleitung vor Ort vereinbart werden. Die Gebühren sind zahlbar vor Ort. Die Gesellschaft behält sich aus dringenden betrieblichen Gründen oder weil es Sicherheitsbestimmungen oder gesetzliche Regelungen erfordern vor, die Übernahme- oder Rückgabebasis zu ändern, die Richtung der Einwegfahrten zu wechseln oder eine Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt zu ändern. Diese Änderungen sind kein Stornierungsgrund. Auch besteht keinerlei Anspruch auf Kostenausgleich. Die Gesellschaft erstattet jedoch den Einwegfahrtenzuschlag, sollte eine. Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt umgewandelt werden.

6. Verfügbarkeit der Boote

Wenn die Gesellschaft aus einem von ihr nicht verschuldeten Grund dem Charterer den von ihm gemieteten Bootstyp oder ein anderes entsprechendes Boot nicht zur Verfügung stellen kann, so erstattet sie ihm den vollen Charterpreis. Der Charterer kann daraufhin keine weiteren Ansprüche erheben. Es ist erforderlich, dass der Charterer die Gesellschaft 48 Stunden vor Bootsübernahme kontaktiert, um sich seine Fahrtrichtung rückbestätigen zu lassen.

7. Betriebskosten

In Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Deutschland werden die Betriebsstoffe (Diesel, Gas, Öl) nach Betriebsstunden abgerechnet. Zu Beginn Ihres Bootscharters werden Sie über die Kosten informiert und der aktuelle Stand wird notiert. In Irland, England und Schottland wird nach Litern (Diesel) abgerechnet. Zu Beginn des Bootscharters erhalten Sie ein voll getanktes Boot und Sie werden über die aktuellen Literpreise informiert.

Vor Abfahrt werden Sie gebeten, eine Betriebskostenkaution in Höhe von €150 pro Woche bzw. €100 bei Kurzmieten zu hinterlegen. In Irland beträgt die Betriebskostenkaution €200 pro Woche und €150 bei Kurzmieten.

8. Haftung für Schäden am Boot

Option 1: Erstattbare Kaution

Bei Ankunft an der Basis hinterlegen Sie eine erstattbare Kaution in Höhe von €1.000 - €1.500, je nach Bootsgröße. Diese erhalten Sie komplett zurückerstattet, sofern Sie das Boot und seine Ausstattung unbeschädigt zurückgeben.

Option 2: Aufpreis für Haftungsausschluss im Schadensfall

Gegen Zahlung eines (nicht erstattbaren) Aufpreises in Höhe von €79 - €195 (abhängig von der Bootsgröße) bei Buchung oder vor Ort, verzichten wir im Falle einer Beschädigung des Bootes darauf, Sie in Anspruch zu nehmen (ausgenommen im Fall grober Fahrlässigkeit). Gegen Zahlung eines (nicht erstattbaren) Aufpreises in Höhe von €6 pro Woche bzw. €10 für zwei Wochen, verzichten wir im Falle eines Fahrraddiebstahls darauf, Sie in Anspruch zu nehmen.

9. Versicherung

Die Gesellschaft übernimmt die Versicherung des Bootes und seiner Ausstattung und die Haftung des Charterers als Kapitän des Bootes gegenüber Dritten. Die Versicherung der Gesellschaft deckt nicht die persönlichen Güter des Charterers und haftet nicht im Fall des Verlustes oder der Beschädigung der persönlichen Güter des Charterers auf dem Boot oder dem Gelände der Gesellschaft, außer wenn die Umstände durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gesellschaft oder ihres Personals herbeigeführt wurden.

10. Eignung des Charterers

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jedem Charterer die Übergabe des Bootes zu verweigern bzw. das Boot in ihren Besitz zurückzunehmen, wenn der Charterer nach Ihrer Ansicht nicht fähig ist, Verantwortung dafür zu tragen. In diesem Fall erstattet die Gesellschaft den bezahlten Gesamtbetrag zurück. Eine darüber hinaus gehende Haftung der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Der Charterer trägt die Verantwortung für sich selbst und seine Crew.

11. Haustiere

Hunde sind an Bord erlaubt. Für Haustiere fällt eine Gebühr an. Bitte bringen Sie eine Decke und/oder Korb für Ihren Hund mit. Es ist nicht erlaubt, Hunde in den Kabinen oder auf dem Sofa schlafen zu lassen. Bitte lassen Sie Ihren Hund nie unbeaufsichtigt. Die Basis behält sich vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr am Ende des Bootscharters zu erheben.

12. Boots-Beschreibungen, Routenvorschläge, Unterbrechung, Sperrung von Wasserwegen, Haftungsausschlüsse

Die Pläne und Beschreibungen der Boote im Katalog sollen als Richtlinien verstanden werden. Einige Boote des gleichen Typs können kleine Unterschiede aufweisen. Die vorgeschlagenen Routen auf öffentlichen Wasserstraßen und Gewässern sind behördlichen Eingriffen ausgesetzt und lediglich als unverbindliche Anregungen zu verstehen. Dem Charterer ist es gestattet, sich innerhalb der vorgegebenen Navigationsgrenzen frei zu bewegen und die Fahrtrouten selber zu wählen. Der Vercharterer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Routen oder Routenabschnitte aufgrund von behördlichen Schließungen einzelner Wasserwege nicht befahrbar sind. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt und insbesondere bei Schließung von Wasserwegen, Reparaturen, Schleusensperrung, Überschwemmungen, Trockenheit oder jeglichen anderen nicht in der Macht des Vercharterers stehenden Gründe, die zu Routenänderungen, Unterbrechungen, Begrenzungen, Beschränkungen und/oder Sperrungen führen. Rückerstattungen des Charterpreises sind ausgeschlossen. Klarstellungshalber erfolgt der Hinweis, dass sich diese Haftungsausschlüsse nicht erstrecken auf Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden im Falle von fahrlässigen Pfl ichtverletzungen des Vercharterers oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Vercharterers.

13. Navigation und Navigationsgrenzen

Die Boote können nur in den Gebieten navigieren, die in der von der Gesellschaft an den Charterer übergebenen Dokumentation dargestellt sind. Von der geltenden Wasserwegeregelung darf nicht abgewichen werden. Bei Nichtbefolgung kann die Gesellschaft das Boot in ihren Besitz zurücknehmen. In diesem Fall übernimmt der Charterer die volle Verantwortung aller daraus entstehenden Kosten ohne Begrenzung auf die Höhe der von ihm hinterlegten Kaution. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Navigationsgebiete im Falle ungewisser oder ungewöhnlicher Navigationsbedingungen einzuschränken.

14. Unfälle und Materialverlust

Der Charterer verpfl ichtet sich, der Gesellschaft sofort jeden ihm oder dem Boot entstandenen Schaden mitzuteilen. Er verpfl ichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung, die sich an Bord im Bordbuch befindet, auszufüllen, und er wird betroffene Dritte darum bitten, die Erklärung zu vervollständigen. Der Charterer wird ohne Zustimmung der Gesellschaft keine Schäden, die seinem Boot zugefügt wurden, reparieren, noch Pannen beheben. Der Charterer verpfl ichtet sich, alle Schäden an seinem Boot, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausstattung und jede Beschädigung an der Ausstattung bei seiner Rückkehr an der Basis zu melden.

15. Pannendienst

Die Gesellschaft verpflichtet sich, während der Saison sieben Tage pro Woche zu normalen Arbeitszeiten einen Pannendienst zu unterhalten und sich - nach Verfügbarkeit des Personals und Materials - schnell um jeden technischen Zwischenfall zu kümmern. Im Falle einer Panne muss der Charterer diese der Gesellschaft sofort anzeigen, damit eine Reparatur durchgeführt werden kann. In Folge eines Auflaufens, einer Panne oder eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung können keine Reklamation und kein Anspruch auf Entschädigung an die Gesellschaft gestellt werden. Wenn ein solcher Schaden durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur vom Charterer einzufordern.

16. Rückgabe des Bootes

Das Boot muss der Gesellschaft am Ende der Kreuzfahrt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle durch eine verspätete Rückkehr des Bootes anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Bei nicht erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten Ort, werden €500,00 berechnet. Das Boot muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich die Gesellschaft das Recht vor, dem Charterer zwischen €60 und €120 je nach Bootsgröße und Ausmaß des zusätzlichen Reinigungsaufwands in Rechnung zu stellen. Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 17 genannten Pauschalen.

17. Beanstandungen/Ausschluss

Bitte informieren Sie unverzüglich die Basis, sofern Sie eine Beanstandung haben, damit ggf. umgehend Abhilfe geschaffen werden kann. Eine Reklamation muss spätestens 28 Kalendertage nach Beendigung des Bootscharters bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ansprüche des Charterers gegen die Gesellschaft sind ausgeschlossen, wenn die Beendigung des Bootscharters mehr als 28 Kalendertage zurückliegt.

18. Rechtliche Grundlagen/Gerichtsstand

Der Kunde kann die Gesellschaft (den Vertragspartner) nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Gesellschaft gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, es sei denn, zwingend anwendbares Recht verpflichtet die Vertragspartner dazu, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Übergabe des Bootes stattfindet und/oder die Leistung erbracht wird.

19. Allgemeines

Alle personenbezogenen Daten, die die Gesellschaft zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht in Bezug auf die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung zu.

20. Adressen der Gesellschaft/Vertragspartei

Bitte entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung, welche der folgenden Gesellschaften Ihr Vertragspartner ist.

Crown Blue Line GmbH, Wolfsbruch 3, D-16831 Kleinzerlang

Prestige Boating Holidays Ltd., The Marina, Carrick-on-Shannon, Co. Leitrim, Irland

Emerald Star Ltd., The Marina, Carrick-on-Shannon, Co. Leitrim, Irland

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